TÜV

Haupt- & Abgasuntersuchung

Hauptuntersuchung (HU)

Um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten, ist jeder Fahrzeughalter gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU) an seinem Fahrzeug vornehmen zu lassen. Dabei prüft TÜV SÜD, als amtlich anerkannte Prüforganisation, Ihr Fahrzeug auf Verkehrstüchtigkeit und auf Erfüllung von Sicherheitsstandards. Entspricht Ihr Auto den gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien, wird die HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen des Fahrzeugs angebracht.

Abgasuntersuchung (AU)

Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgeschriebene, regelmäßige Überprüfung des Abgasverhaltens von Kraftfahrzeugen. Bei der AU wird der Schadstoffausstoß eines jedes Autos überprüft. Wie hoch dieser Schadstoffausstoß sein darf, wird durch die Grenzwerte in der AU-Richtlinie nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIII Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

DEKRA/TÜV

Seit dem 1. Dezember 1951 hat die Hauptuntersuchung in Deutschland die Aufgabe, sicherzustellen, dass keine Kraftfahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am Straßenverkehr teilnimmt.

Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von staatlich anerkannten Prüforganisationen, wie zum Beispiel DEKRA, TÜV oder KÜS vorgenommen. Diese Prüforganisationen kommen 2 bis 3 Mal wöchentlich zu uns in die Werkstatt, um an Ihrem Fahrzeug die Hauptuntersuchung durchzuführen.

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